Sie sind hier: Startseite
6.2.2012 12:05

Aktuelles

Abgeltungsteuer

Wichtige Änderung für kirchensteuerpflichtige Anleger

Für Anleger bringt die Abgeltungsteuer ab 2009 auch im Bereich der Kirchensteuer eine wichtige Änderung: Sofern Sie Kirchenmitglied sind, können Sie uns beauftragen, dass ab 2009 zusätzlich zur Abgeltungsteuer Ihre individuelle Kirchensteuer abgeführt wird. Hierfür benötigen wir einen schriftlichen Auftrag.

Formulare erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen oder auf der unserer Internetseite unter dem Menüpunkt "Formularcenter"

Bei Fragen steht Ihnen Ihr persönlicher Berater gerne zur Verfügung.